Dieter von Weiler (Wyler), Edelknecht, verkauft mit Zustimmung seiner Frau Utte von Talheim dem Hans Heyles, Türhüter des Pfalzgrafen, die von seinem Vetter Caspar von Weiler ererbten Güter in Steinsfeld und Lehren für 600 fl rh. Der Württemberg lehenbare Teil wurde durch den Grafen von Württemberg in freies Eigen umgewandelt. Die darüber ausgefertigte Urkunde erhält Hans Heyles. Zu den Gütern zählen: Ein Viertel an Gericht und Vogtei, ein Sechstel aller Zehnten, 24 Malter Korn, drei Simri Schmalsett (?) Heilbronner Maß, ein Fastnachtshuhn aus dem Hof, den Claus Hutter bebaut; 1 Fuder Wein aus der Kelter, die Erclewin gehört hat; eine Kelterei und etliche Weingärten; 1 lb h Zinsen; sechs Martinsgänse, sechs Fastnachtshühner, 15 Sommerhühner aus Häusern und Hofstätten, über die Dieter ein besonderes Verzeichnis übergeben hat. Utte von Talheim, der beide Dörfer als Teil ihres Wittums verschrieben waren, verzichtet auf alle ihre Rechte, ebenso ihr Sohn Hans von Weiler; Zeugen: Ritter Lutz Schott, Amtmann zu Weinsberg; Kraft von Eschenau; Sr.: 1. der A.; 2. seine Frau; 3. sein Sohn; 4.-5. die Zeugen; Perg., 5 S. (besch.).