Finanzämter: Finanzamt Friedberg (Bestand)
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H 22 Friedberg
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Staatsbehörden Land Hessen (seit 1945) >> Finanzverwaltung >> Finanzämter
1917 - 1980
Enthält: Besitz- und Verkehrssteuer-, Betriebsprüfungsakten; vereinzelt auch Verwaltungsakten
Der Bestandsinhalt konzentriert sich etwa auf den Zeitraum 1945 - 1980, jedoch existieren auch Akten mit früheren Laufzeiten (1917 ff.).
Geschichte des Bestandsbildners: Das Finanzamt Friedberg ist Nachfolger des am 1. Januar 1854 eingerichteten Steuerkommissariats Friedberg, dessen Amtsbezirk aus dem mittleren Teil des ehemaligen Kreises Friedberg bestand. Nach mehreren Umzügen richtete man die Behörde 1905 endgültig im neuen Dienstgebäude in der Leonhardstraße 10 ein. 1932 erfolgte die Übernahme des aufgelösten Finanzamtes Butzbach, seither besteht eine räumliche Übereinstimmung des Finanzamtsgebietes mit dem Altkreis Friedberg.
Trotz diverser Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen genügten die Räumlichkeiten in der Leonhardstraße nicht den stetig wachsenden Ansprüchen hinsichtlich des Personal- und Raumbedarfes, so dass seit 1958 verschiedene Funktionsbereiche in die Burg ausgelagert wurden.
Am 13. Juni 1990 kam es zu einem Großbrand in der Burg Nr. 13a, dem sogenannten Herrenhaus, welcher neben den Räumlichkeiten auch weite Teile des Schriftgutes vernichtete, da die als Registraur genutzten Kellergewölbe durch eindringendes Löschwasser stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. So fiel etwa das komplette Lohnsteuerarchiv den Flammen anheim. Infolge der Brandkatastrophe war man zu neuen Umdisponierungen genötigt. Erst 1997 konnten die Gebäude der Burg wieder zur Nutzung übergeben und Teile des Schriftgutes rückverlagert werden.
Zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Friedberg gehören aktuell (2010) die Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Friedberg (Hessen), Karben, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim (Wetterau), Rosbach v.d. Höhe sowie die Gemeinden Florstadt, Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim und Wöllstadt.
Finanzamtsvorsteher (Auszug):
01.10.1970 - 30.06.1981: RD Fritz
01.07.1981 - 20.11.1991: LRD Steiner
01.05.1992 - : LRD Fischer
(Uhl, Quelle: u.a. Amtsübersicht des Finanzamtes Friedberg)
Findmittel: Online-Datenbank (HADIS), ca. 12 m, aus Datenschutzgründen unterliegen zahlreiche Akten dem Veröffentlichungsschutz!
Referent: Rainer Maaß; Eva Haberkorn
Der Bestandsinhalt konzentriert sich etwa auf den Zeitraum 1945 - 1980, jedoch existieren auch Akten mit früheren Laufzeiten (1917 ff.).
Geschichte des Bestandsbildners: Das Finanzamt Friedberg ist Nachfolger des am 1. Januar 1854 eingerichteten Steuerkommissariats Friedberg, dessen Amtsbezirk aus dem mittleren Teil des ehemaligen Kreises Friedberg bestand. Nach mehreren Umzügen richtete man die Behörde 1905 endgültig im neuen Dienstgebäude in der Leonhardstraße 10 ein. 1932 erfolgte die Übernahme des aufgelösten Finanzamtes Butzbach, seither besteht eine räumliche Übereinstimmung des Finanzamtsgebietes mit dem Altkreis Friedberg.
Trotz diverser Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen genügten die Räumlichkeiten in der Leonhardstraße nicht den stetig wachsenden Ansprüchen hinsichtlich des Personal- und Raumbedarfes, so dass seit 1958 verschiedene Funktionsbereiche in die Burg ausgelagert wurden.
Am 13. Juni 1990 kam es zu einem Großbrand in der Burg Nr. 13a, dem sogenannten Herrenhaus, welcher neben den Räumlichkeiten auch weite Teile des Schriftgutes vernichtete, da die als Registraur genutzten Kellergewölbe durch eindringendes Löschwasser stark in Mitleidenschaft gezogen wurden. So fiel etwa das komplette Lohnsteuerarchiv den Flammen anheim. Infolge der Brandkatastrophe war man zu neuen Umdisponierungen genötigt. Erst 1997 konnten die Gebäude der Burg wieder zur Nutzung übergeben und Teile des Schriftgutes rückverlagert werden.
Zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Friedberg gehören aktuell (2010) die Städte Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Friedberg (Hessen), Karben, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim (Wetterau), Rosbach v.d. Höhe sowie die Gemeinden Florstadt, Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim und Wöllstadt.
Finanzamtsvorsteher (Auszug):
01.10.1970 - 30.06.1981: RD Fritz
01.07.1981 - 20.11.1991: LRD Steiner
01.05.1992 - : LRD Fischer
(Uhl, Quelle: u.a. Amtsübersicht des Finanzamtes Friedberg)
Findmittel: Online-Datenbank (HADIS), ca. 12 m, aus Datenschutzgründen unterliegen zahlreiche Akten dem Veröffentlichungsschutz!
Referent: Rainer Maaß; Eva Haberkorn
13,5 m
Bestand
Korrespondierende Archivalien: Bestand G 36 Friedberg
Literatur: Internetauftritt des Finanzamtes Friedberg (http://www.finanzamt-friedberg.de/)
Literatur: Internetauftritt des Finanzamtes Friedberg (http://www.finanzamt-friedberg.de/)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 12:49 MESZ