Philipp Graf von Nassau-Weilburg und Philipp Graf von Hanau ändern den Vertrag vom 6. April 1491 dahin ab, dass sie anstatt der Einkünfte aus den Vierteln von Usingen und Homburg sich gegenseitig jährlich 100 Gulden auf die Kellnereien Usingen und Homburg anweisen wollen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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