Ulrich, Sohn des ¿Klaus Rotenhüsler zu Schlier, schließt einen Vertrag mit Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten wegen des Weihers zu Schlier. In der Sache gab es schon Streit unter Beteiligung seines Vaters und des Schwagers ¿Ulrich Spen, in dem Entscheide bzw. Urteile des ¿Hans von Honburg und von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ergangen waren. Nun wird festgelegt, daß dem Aussteller künftig, wenn er durch den Weiher Schaden erleidet, an Zins und Gült 3 1/2 Scheffel Hafer und 1 lb d nachgelassen werden. Das Kloster kann ihm jedoch 41 lb d Ravensburger Währung bezahlen, dann muß er wieder die alten Abgaben entrichten. Der Aussteller übergibt dem Kloster auch alle Urkunden, die im Zusammenhang mit dem Streit entstanden sind. Falls er deshalb von anderen Einwohnern zu Schlier verklagt wird, muß der Abt den Aussteller vertreten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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