Vor Richter und Schöffen des Gerichts zu Mülheim. Johann Ortmann und sein Schwager Daniel Heinen überlassen die ihnen bisher zuständig gewesene Leibzucht oder das Recht an den Mühlenbecks Gärten ihrem Schwager Hermann Mühlenbeck für eine sichere ihnen bezahlte Summe Geldes. Dagegen verspricht der genannte Hermann Mühlenbeck, die auf jenen Gütern, namentlich auf einem in Duisburg am Markte liegenden Hause, haftenden Lasten oder Zinse auf sich zu nehmen.

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Stadtarchiv Duisburg
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