Weidlich, Kurt Otto wegen Vergehens nach § 5 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens bzw. nach § 11 des Republikschutzgesetzes vom 25. März 1930, je verbunden mit der Auflösungsverordnung des Sächsischen Ministeriums des Innern vom 7. Mai 1929, und versuchten gemeinschaftlichen Verbrechens nach § 7 des Sprengstoffgesetzes

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Sächsisches Staatsarchiv
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