Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet die Abschließung eines Ehevertrag zwischen dem Ritter Georg (Jorg) von Venningen und der Katherina von Helmstatt, Dienerin seiner Gemahlin, in Beisein seines Kanzlers Dr. Thomas Dornberg und Ottos von Hirschhorn, Ritter und seiner Gemahlin Haushofmeister, sowie beider Parteien Verwandter, nämlich Eberhard von Venningen als Vater Georgs, Hans von Venningen zu Zuzenhausen und Eucharius von Venningen sowie der Brüder Hans von Helmstatt, Domherr zu Worms und Speyer, und Weiprecht von Helmstatt. Katherina bringt 800 rheinische Gulden als Zugeld, bestehend aus Hauptgeldern mit 25 Gulden jährlicher Gült auf Buchelbach und mit Einwilligung ihres Bruders Christoph von Helmstatt 15 Gulden jährlicher Gült auf Schloss und Dorf Oberöwisheim. Georg widerlegt Katherina ebenfalls 800 Gulden, bestehend aus Hauptgeldern mit 25 Gulden jährlicher Gült auf den Zoll zu Germersheim und 15 Gulden jährlicher Gült auf liegenden Gütern zu Oberöwisheim. Beides zusammen soll Katharina als Wittum dienen. Es folgen detaillierte Erbregelungen bei Kinderlosigkeit und Kindern. Sollte einer der beiden Ehepartner vor der Eheschließung sterben, ist der Vertrag hinfällig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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