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Erzbischof Wilhelm von Köln inkorporiert auf den Antrag des Propstes Gerhard von Virneburg zu Aachen von 1350 August 6 (feria sexta post festum b. Petri apostoli ad vincula) die unter dessen Patronat stehende Pfarrkirche zu Syntzghe (Sinzig) auf das eingeholte Gutachten des kölnischen Offizials von 1350 November 18 (feria quinta post festum b. Martini episcopi) dem Kapitel B. M. V., demzufolge vorbehaltlich der Kompetenz des vom Propst auch ferner jedesmal beim Bonner Archidiakon zu präsentierenden ständigen Vikars (die nach dem Vorschlag des Offizials auf 2 Fuder Wein, sowie 8 Malter Roggen jährlich eine große Anzahl einzeln bezeichneter Wein- und Ackerländereien oder Renten bei Sinzig, Westheim, Kempenich, Bodendorf etc. auch die Opfergaben der Kirche (ca. 120 Mark jährlich) kommen angeschlagen ist), inskünftig der große und kleine Zehnt und alle sonstigen, nicht dem Vikar zustehenden Einkünfte zu den Präsenzverteilungen des Chors verwendet werden sollen, in Rücksicht auf die durch den täglich wachsenden Zudrang der Pilger und Andächtigen sehr gestiegenen Ausgaben des Kapitels. Datum et actum anno domini Millesmo trecentesimo quinquagesimo in vigilia b. Katherine virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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