1436 Jan. 22 (suntag nach sand Agnethen) - Stadt Röttingen (Rotingen) Bischof Johann [II.] von Würzburg (Wirtzpurg) beurkundet: In den Auseinandersetzungen zwischen Abt Heinrich [VI.] von Schöntal einerseits und Hans von Adelsheim (Adletzheim) zu Bieringen (Biringen) andererseits sind die Parteien in mehreren Punkten durch Urteil des Hofgerichts Herzog Ottos [I.], Pfalzgraf bei Rhein [zu Mosbach, vom 3. Nov. 1435; s. U 271] rechtlich an den A. gewiesen worden und haben sich in einem wörtlich inserierten Anlassbrief vom 5. Jan. 1436 (an der heiligen dreyer konige abend) auf ihn als gütlichen Richter verpflichtet. - Der A. erteilt dem Abt von Schöntal eine besiegelte Abschr. dieses Anlassbriefs. Siegler: der A. Ausf. Perg., besch. - 1 Sg. - Rv.: Littera Johannis Herbipolensis episcopi ettlicher zwitracht halben unnser und Hannßen von Adletz[ei]n

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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