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Gesetz, die Abänderung des §§ 4, 34 und 84 der Landesverfassungsurkunde vom 28. Febr. 1850. 1. Verleihung von Titeln. 2. Annahme von Orden oder Gratifikationen. 3. Bekleidung von Staats- und Hofämtern in einer Person

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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