Kurfürst Philipp von der Pfalz übergibt Hartmann Beyer von Boppard das Schloss Mörlenbach (Morlebach) mit Garten, Beholzung und anderen Zubehörungen zur Nutzung auf Lebtag, damit er dort, wenn er nicht mehr Burggraf [zu Starkenburg] ist, seinen Wohnsitz nehmen mag. Hartmann mag die zugehörigen Güter nutzen und soll das Schloss auf seine Kosten in gutem Bau (in dach und swellen zimlich) halten, alles so, wie es die Witwe Susanna von Thüngen gebraucht hat, die das Schloss an Hartmann Beyer überantwortet hat. Solange Hartmann noch das Burggrafenamt wahrnimmt, soll er einen Knecht bestallen, der das Schloss und die Güter zu Mörlenbach zu den genannten Bedingungen versieht. Der Knecht soll dabei mit solchen Nutzungen, die von Mörlenbach nach Heppenheim "gedient" haben, nichts zu tun haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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