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Pässe, welche von der Landvogtei vom unteren Neckar im August 1811 zur Legalisierung dem Ministerium des Innern vorgelegt worden, wurden mit dem Anfügen zurückgegeben, dass diese Pässe bereits mit den Visa des Landvogteiamts versehen sind, welches aber nur in denjenigen Fällen stattfinden, wo das Landvogteiamt, ausnahmsweise ohne Visierung einer höheren Behörde, einen Pass auszustellen berichtigt ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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