Erzbischof Anselm Franz zu Mainz bekundet, dass er Erpho von Gemmingen, des verstorbenen Weiprechts Sohn, als Ältestem und Lehnsträger für diesen selbst und dessen Brüder Weiprecht, Uriel und Reinhard, wie auch im Namen ihrer Vettern Johann Reinhard, des verstorbenen Hans Christophs Sohn, Johann Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Sohn, sowie Georg Schweickard, des verstorbenen Eberhards Sohn, für diesen selbst und als Vormund Johann Gottliebs, Johann Bernhards, Friedrichs, Augusts und Eberhards, Söhne seines verstorbenen Bruders Achilles Christoph, alle von Gemmingen, näher bezeichnete Güter [im Raum Oppenheim, Erfelden, Stockstadt und Wintersheim], die Afterlehen sind, verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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