Nikolaus von Gebelzig bekundet, dass er für sich, seine Brüder Peter und Georg und von wegen seiner Mutter Leibgedinge Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau das Dorf Karche, das er und seine Brüder durch Kauf an sich gebracht und eine Zeitlang als rechtes Mannlehen besessen haben, für 1.400 Gulden "nemlichen an Merckisschen grosschen ye zcweiunddreissigsthalb Mercker vor einen gulden und die Behmische pfennige einundzcwenczigk sylbergroschen vor einen gulden gerechent", verkauft habe, ferner, dass der Rat es übernommen habe, die 100 Gulden zu zahlen, die sie Apitz Eberhard und seinen Erben laut Verschreibung schuldig seien. Die rückständigen 1.200 Gulden verspricht ihm die Stadt bis künftigen Michaelis (29. September) zu zahlen oder auf Antrag vorher schon 300 oder 400 Gulden, falls sie diese benötigen. Würde die Stadt die Summe weder ganz noch zum Teil bis künftigen Michaelis entrichten, soll sie die ganze oder Restsumme verzinsen und bei sich stehen lassen, solange es ihm, seinen Brüdern und Erben und auch ihr beliebt. Von künftigen Michaelis an soll dann in diesem Falle auch die Stadt Zins und Pacht von den Bauern einnehmen. Nikolaus von Gebelzig verspricht ferner, dem Rat bis nächsten Mitfasten eine genügende Vollmacht von wegen seiner Brüder und seiner Mutter Leibgedinge zu überantworten und Kaufbrief und Verschreibung auszustellen. "Gescheen zu Lugkaw mitwochs nach Elizabeth nach Christi unsers lieben hern geburt im XVC und siebenunddreissigsten Jaren."

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