Andres Faupel (auch Faupell) und seine Erben haben heute an Hencke Roß und Trine, dessen Frau, um 62 gl. verkauft ihr Erbe und Gut 'zu dem Rodebac...
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Urk. 24, 424
Urk. 24, A II, Kloster Germerode
Urk. 24 Kloster Germerode - [ehemals: A II]
Kloster Germerode - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1518 Januar 28
Ausfert. auf Papier als Kerbzettel, die Schnittlinie ist unten. Rückw. gleichzeit. Rubrum von Klosterhand; Johann Roße dedit 6 ½ gl., tenetur adhuc 5 malder korn, 3 [?] scheffel hafer. Dazu die Bemerkung, ebenfalls von Klosterhand: Vacat.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Donstagk noch Pauli conversionis.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Andres Faupel (auch Faupell) und seine Erben haben heute an Hencke Roß und Trine, dessen Frau, um 62 gl. verkauft ihr Erbe und Gut 'zu dem Rodebach' unterhalb dem Propst von Germerade gelegen, das Cleynehans Zcygelers gehörte, so wie Andres Faupel es gekauft hat. Die Käufer sollen auf nächste Pfingsten 19 gl. zahlen, der Rest aber vorläufig für die Zinsen der Schulden des Guts angewiesen werden. So hat Wygandt 10 gl. an der Wiese gen. die 'Pratenwese', Hans Gyr und Copichens Frau 10 gl. an der Wiese im 'nasßen grunde', Zcygelers Stiefvater 2 gl. an einem Acker Wiese in dem 'nasßen grunde' ; diese 2 gl. sollen in 2 oder 3 Jahren frei werden und dann von den 62 gl. abgehen. 'Her' Henrich Furer hat an dem gen. Gute 6 gl' Cleynehans Ludolff 3 gl., der Propst 3 gl., wofür 5 Böhmsche als Zins gezahlt werden außer dem rückständigen Zins, den der Propst beansprucht. Bezahlen die Verkäufer diesen, so soll das von den 19 gl. abgehen, ebenso das von den 62 gl., was die Käufer ausgeben und bezahlen. Das 'lihegelt' sollen die Käufer allein geben. Der nächste Michaelistag soll Zahltag sein und von da ab gerechnet werden, was von der Kaufsumme noch rückständig ist.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Henrich Smedt, Munde Henne, Berlt Rudolff und Jost Walter.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Andres Faupel (auch Faupell) und seine Erben haben heute an Hencke Roß und Trine, dessen Frau, um 62 gl. verkauft ihr Erbe und Gut 'zu dem Rodebach' unterhalb dem Propst von Germerade gelegen, das Cleynehans Zcygelers gehörte, so wie Andres Faupel es gekauft hat. Die Käufer sollen auf nächste Pfingsten 19 gl. zahlen, der Rest aber vorläufig für die Zinsen der Schulden des Guts angewiesen werden. So hat Wygandt 10 gl. an der Wiese gen. die 'Pratenwese', Hans Gyr und Copichens Frau 10 gl. an der Wiese im 'nasßen grunde', Zcygelers Stiefvater 2 gl. an einem Acker Wiese in dem 'nasßen grunde' ; diese 2 gl. sollen in 2 oder 3 Jahren frei werden und dann von den 62 gl. abgehen. 'Her' Henrich Furer hat an dem gen. Gute 6 gl' Cleynehans Ludolff 3 gl., der Propst 3 gl., wofür 5 Böhmsche als Zins gezahlt werden außer dem rückständigen Zins, den der Propst beansprucht. Bezahlen die Verkäufer diesen, so soll das von den 19 gl. abgehen, ebenso das von den 62 gl., was die Käufer ausgeben und bezahlen. Das 'lihegelt' sollen die Käufer allein geben. Der nächste Michaelistag soll Zahltag sein und von da ab gerechnet werden, was von der Kaufsumme noch rückständig ist.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Henrich Smedt, Munde Henne, Berlt Rudolff und Jost Walter.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ