Bernd von Lutterbeck (Luttelbeke) macht bekannt, daß er mit Zustimmung seiner Frau Agnes (Nyse) und seiner Schwester Adelheid (Aleyde) an Johann von Kuckelsheim (Kukelshem) den Hof Walleney (Walneye) mit allem Zubehör verkauft hat. Er quittiert über die Kaufsumme und verpflichtet sich zu rechter Währschaftsleistung, wie sie landesüblich ist. Als Bürgen hat er gesetzt den Ritter Tönis von Marten, Evert van der Leiten gen. in der Baldeney (Boldeneye), den Richter zu Werden Heinrich Ducker [Dungker ?] und Johann Lüttelnau (Luttelnawe), die sich erforderlichenfalls zum Einlager in Essen verpflichten. - Es siegeln Aussteller und Bürgen. - Datum anno domini MCCCLXX septimo in die beati Blasii episcopi.