Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Übertragung des Zehnten zu Rode an Kloster Haina nach Auflassung an Erzbischof Gerlach von Mainz durch Ritter Gerlach von Allendorf
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1245 d. Ameneburg
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Gerhard von Mainz bekundet, dass ihm Ritter Gerlach von Allendorf den von der mainzischen Kirche zu Lehen gehenden Zehnten zu Rode mit der Bitte aufgelassen hat, denselben dem Kloster Aulesburg zu übertragen, was hiermit geschehen sei. Zum Ersatz hat Gerlach dem Erzbischof sein Eigentum an dem dritten Teil des Dorfes Gerwigshain aufgetragen.