Johann, Graf von Sayn, seine Ehefrau Elisabeth (Lyse) und ihr erstgeborener Sohn Johann versprechen dem edlen Herrn Arnold von Randerath (Randerode), dem Ehemann der Maria, Tochter bzw. Schwester der Aussteller, 400 Goldgulden für die Ausstattung Marias zu zahlen. Sie weisen 40 Goldgulden aus ihrem Hof zu Bendorf an, die jährlich am Martinstag (Nov. 11) fällig sind. Zur Sicherheit setzen sie ihre Jahresgülte zu Bendorf (Betindorf), wie es im Heiratsvertrag steht. Sie haben verschiedene Freunde gebeten, mit ihnen zu siegeln. Sr.: Die Ausst. und Herr Dietrich von Hadamar d. A., Herr Wilhelm von Steinebach (Steinenbach), Herr Friedrich Walpode, Herr Johann von Kobern und Herr Iwein (Ywein) von Bicken (Bycken). Ausf. Perg., verblaßt - 8 (statt 7 angekündigter) Sg. anh., 7 Rest, übrige besch. - Rv.