Vor dem Richter Johann Benedicte und genannten Schöffen des weltlichen Gerichts zu Werl verkaufen die Eheleute Hermann Smedt und Catharina zu Büderich ihr in den angehefteten Urkunden genanntes Haus mit den damit verbundenen Rechten (Weg zum Brunnen etc.) an Baptista Hülsberg, Bürger zu Werl und dessen Frau Elisabeth. Folgt eine noch nicht näher regestierte rechtliche Auseinandersetzung mit Peter Hengst, Bürger zu Werl, der in unmittelbarer Nähe des verkauften Hauses ein Haus errichtet hatte.