Appellation des Beklagten im Rechtsstreit des vorder- bzw. oberösterreichischen Kammerprokurators als Vertreter der Erben Friedrich von Altstettens und Konsorten, Besitzern von Teilen des Kranzenauer Lehens (Beklagte 1. Instanz), gegen die Erben des Melchior Anton von Hagenbach, Vertreters der Allodialerben Wolf Dietrich von Kippenheims (Kläger 1. Instanz), Eigentümern des Dinghofs Gottenheim, um den Genuß bestimmter Gefälle und Dienste in Gottenheim (vgl. Nr. 2446), die Trennung der Lehngüter von den Allodien, die Berechtigung zur Ausübung der Niedergerichtsbarkeit etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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