Daniel von Adelsheim (Adelltzhaim) beurkundet, daß er seine Herrschaftsrechte (vogtey, oberkeit und herlichkeit) und genannte Herrengülte aus der Hälfte des oberen Hofs zu Lustbronn (Lustbrunn) an Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, der die andere Hälfte des Hofes besitzt und Hieronimus Schwennd zu Erblehen gegeben hat, um 80 Gulden verkauft hat.