Hans Vischer von Zechingen [Zöschingen, Kr. Dillingen], wegen Vernachlässigung seiner Amtspflichten als Forstknecht zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 2 Bürgen und schwört U.- Bü.: Hans Vischer von Zeschingen, sein Sohn, und Michel Kupfferschmid zu Natten [Nattheim, Kr. Heidenheim]