Rosier Duker und sein Sohn Evert Duker machen bekannt, daß sie dem Richter zu Werden Johann van Titz und dessen Frau Else den Hof Scheven bei Werden upter Ruyr mit allem Zubehör und mit Genehmigung des Abts von Werden, dessen Lehen der Hof ist, verkauft haben. Sie haben ihn mit Hand, Halm und Mund aufgelassen im Gericht zu Werden vor dem Richter in dieser Sache Jorien Asschebroick, Drost, und den Schöffen Johann van Oesterwich, Dietrich Klepper, Hermann imme Kelre, Dietrich Lössken und Johann toe Borcken. - Es siegeln Rosier, Abt Dietrich, Jorien Asschebroick und die Schöffen von Werden. - Gegeven ... des neisten donredages nae der sonendage Reminiscere.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...