Erbschaftsstreit um die Güter der kinderlos verstorbenen Katharina Wirtz von Rheydt zu Kipshoven, die sie während der Ehe mit Vit zu Kipshoven erworben hat. Die 2. Instanz verurteilte den Appellanten am 7. April 1604 zur Abtretung der streitigen Güter an die Appellaten als nächste Erben der Katharina Wirtz und zur Erstattung des Nießbrauchs seit Katharina Wirtz’ Tod. Die 3. Instanz bestätigte dieses Urteil am 22. März 1619. Das RKG spricht die Appellaten am 17. Sept. 1620 von der Ladung frei.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view