Konrad Bart von Dapfen, gef., weil er eine frühere Verschreibung gebrochen, wieder Wildfrevel begangen und andere strafbare Handlungen verschwiegen hatte, jedoch auf mannigfache Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht, diese zu halten, auch hinsichtlich des Totschlags, den Peter Seitz, herzoglicher Forstmeister zu Zwiefalten, an seinem Bruder begangen hat, nichts zu unternehmen, in Zukunft kein Waidwerk mehr zu treiben oder anderen dabei zu helfen sowie Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen.