Im Jahre 1461, in der 9. Indiktion, am 6. Juni, im 3. Jahr Papst Pius II., vor Notar und Zeugen, die unten genannt sind, erschien Johannes Fuchs ('Vulpis') von Boppard, Kleriker Trierer Diözese, und bestellte zu seinen Prokuratoren die Herren Gerlach Medius von Lich, Kanoniker des Marienstifts zu Wetzlar, Magister Johannes Finck von Beuel ('Beyl'), Kanoniker zu Dietkirchen, Johannes Medius, Kanoniker zu Weilburg, Nikolaus Bracht, Vikar im St. Severusstift zu Boppard, und Johann Cantrifusoris, Kanoniker im Stift Wetzlar, die für ihn das durch Kardinal Bessarion, genannt Nizenus, Legaten in Deutschland ('Almanie Germanie'), ihm zuteil gewordene Zugeständnis ('indultum') eines geistlichen Benefiziums mit oder ohne Seelsorge zur Verfügung des Dekans und Kapitels des St. Lubentiusstifts, Trierer Diözese, wie es in den Urkunden und Schriftstücken ('processibus') darüber enthalten ist, diesem Dekan und Kapitel und den Exekutoren und Subexekutoren vorlegen und für ihn ein vakantes oder vakant werdendes Benefizium annehmen sollen mit dem Vorbehalt, daß, falls ihm dasselbe nicht gebührt, jene Bewilligung in Kraft bleibt, auch körperlichen Besitz davon ergreifen, den geforderten Eid über die Beobachtung der Statuten und Gewohnheiten in die Seele des Mandanten ('domini constituentis') leisten, die Einkünfte der Pfründe einnehmen, sie geistlichen oder weltlichen Personen verpachten, das Benefizium verwalten und gottesdienstlich versehen und wegen dieses allen vor Richtern, Exekutoren, Subexekutoren, Delegierten, Subdelegierten und Kommissaren in geistlichen oder weltlichen Gerichtshöfen alle nötigen Rechtshandlungen vornehmen sollen. Er verspricht unter Verpfändung seines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens, alle Handlungen der Prokuratoren und ihres oder ihrer Stellvertreter anzuerkennen und sie von aller Belastung zu befreien. - 'Acta sunt hec Rome', in der Wohnung des unten genannt Notars vor Henning Gropen, Kleriker Halberstädter Diözese, und Paul Schiffhen von Salzig, Kleriker Trierer Diözese - Johannes Lupelin, Kleriker Mainzer Diözese, kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit und die Niederschrift durch Unterschrift und sein Signet.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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