Jakob von Gochsheim (Gochtzheim) Decretorum licentiatus, Kanoniker der Stiftskirche zu St. German und Mauritius zu Speyer, Generalvikar des Bischofs Ludwig von Speyer, urkundet, daß Gräfin Adelheid von Zollern (Zollr), Äbtissin, und Amelie von Urbach, die Schwestern Margarethe und Engeltrud von Talheim, Margarethe Münchin von Rosenberg, Barbara Sturmfederin, Anna von Heimerdingen (Heymertingen), die Schwestern Margarethe, Cäcilie und Agnes Vetzer als Kanonissen des Klosters Oberstenfeld untereinander, zusammen mit Johannes Currificis, Pleban daselbst und Dekan des Ruralkapitels Marbach, mit Jodocus Trautwein (Drutwin), Schultheiß ebenda und gewissen anderen Priestern und benannten Personen in der Ehre Gottes, der Jungfrau Maria und zum Heil aller christgläubigen Seelen mit anderen Christgläubigen beiderlei Geschlechts gewisse jährliche Zinsen aufgebracht und in einem Register verzeichnet haben, das ihm vorgelegt wurde, zum Zweck einer Bruderschaft zur Ehre der Jungfrau Maria, der sie die nachfolgenden Statuten gegeben haben. 1. Wollen sie vierzig Tage, beginnend mit dem Sonntag Invocavit, an allenFesttagen der Jungfrau Maria, der Apostel und der heiligen Katharina und an den Vorabenden dieser Feste, desgleichen an allen Sonntagen und Samstagen durch das ganze Jahr die Antiphon Salve Regina singen, in der Pfarrkirche des Dorfes Oberstenfeld bei dem Altar der Jungfrau mit dem Pleban und fünf dort bepfründeten Priestern. Hierfür wird der Pfleger (procurator) der Bruderschaft jedem Priester jährlich neun fl. rh. bezahlen. Wer beim Singen der Antiphon fehlt, dem sollen jedes Mal zwei Pfennige abgezogen werden, die der Bruderschaft verbleiben. Davon ausgenommen sind Kranke oder solche die in Geschäften der Pfarrkirche abwesend sind und vom Pleban die Erlaubnis haben. Der allgemeine Jahrtag der Brüder und Schwestern der Bruderschaft soll jährlich an einem Tag in der Oktav Mariä Himmelfahrt gehalten werden mit 30 Priestern in der ganannten Pfarrkirche. Dabei sollen Vigilien für die Toten und zwei Messen, eine für die Verstorbenen, die andere für die Jungfrau gesungen werden, dann sollen die Priester die Messe von der Himmelfahrt Mariens lesen und in den Messen soll für die lebenden und verstorbenen Brüder und Schwestern der Bruderschaft gebetet werden und für alle Christgläubigen, die zu der Bruderschaft beigetragen haben und alle verstorbenen Gläubigen, derer auf die gewöhnliche Weise gedacht werden soll. Sodann soll der Pfleger der Bruderschaft an einem passenden Ort den Priestern ein Mahl reichen und jedem Zelebranten 15 Pfennig zur Präsenz. Da er von der Äbtissin Adelheid und den Chorfrauen, von dem Dekan und dem Schultheißen Jodocus Trautwein (Trutwin) gebeten wurde, ihre Stiftung zu bestätigen und Ablässe zu gewähren, kommt der Generalvikar dieser Bitte nach, bestätigt ihre Bruderschaft kraft der ihm übertragenen bischöflichen Vollmacht und verleiht einen Ablaß von 40 Tagen. Der Schultheiß und die Schöffen zu Oberstenfeld sollen einen aus der Bruderschaft erwählen, der jährlich von Einnahme und Ausgabe vor dem Pleban, dem Schultheißen und anderen, die dazu berufen sind, Rechenschaft ablegt. Den Priestern, die zu den Handlungen der Bruderschaft berufen werden, verbietet er unter der Strafe der Exkommunikation, sich mit Spielen oder anderen ungesetzlichen Beschäftigungen abzugeben.