Vor dem Hofesrichter Dietrich Enboeven [Enbaven] des Werdener Sattelhofs Asterlagen und den Hofesschöffen Johann Stunick, Friedrich Krins und Johann Peters sind erschienen Dietrich von der Portzen und dessen Frau Anna von Niederhoeven gen. von der Porthen, die bekanntmachten, daß sie an Abt Hermann und das Kloster Werden alle ihre Leibgewinnsrechte und Gerechtigkeiten, die sie von dem Sattelhof des Klosters Werden gen. Portenshof zu Asterlagen hatten, samt Zubehör mit Ausnahme zweier Leibgewinnshöfe, nämlich Bornes- und Fischershof, samt großen und kleinen Zehnten, Haus, Scheunen, Ställen, Ackerland, Weiden, Benden und Holz in der Grafschaft Moers und den Buschgerechtigkeiten in der Vinne verkauft haben. Die Kaufsumme ist ihnen ausbezahlt worden, was die Verkäufer durch eine von ihnen unterschriebene Urkunde bestätigt haben. Die Eheleute haben in aller Form rechtens auf den Hof verzichtet und sich zu rechter Währschaftsleistung erboten. - Es siegeln Hofesrichter, Hofesschöffen, der Statthalter zu Kempen Jakob von der Portzen, Bruder Dietrichs, und der Verkäufer.