Alexander von Pfalz-Zweibrücken verzichtet gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz auf das Erbe Ottos II. von Pfalz-Mosbach. Nach dessen Tod sind sein Fürstentum mit Land, Leuten und mehr in die Hände Philipps gekommen. Alexander als ein gleichsam Verwandter meinte jedoch, Miterbe zu sein, und war deswegen in Streitigkeiten mit Philipp geraten. Dann hat Philipp berichtet, dass Otto sein Fürstentum und alles bereits zu Lebzeiten an ihn verschrieben und übergeben hat, was auch die königliche Bestätigung erfahren hat. Dazu gibt nun auch Alexander für sich, seine Erben, Geschwister und Brüder seine Einwilligung und verzichtet auf seine Ansprüche an dem Fürstentum mit Land, Leuten und summarisch aufgelistetem Dazugehörigen, sodass er fortan keine Ansprachen oder Forderungen mehr haben will. Alexander verspricht, auf Behelfsmittel gegen diesen Verzicht zu verzichten und den Kurfürsten schadlos zu halten. Sollte Philipp oder seine männlichen Leibserben einmal ohne weitere Leibserben sterben, sodass keine Manneserben mehr von ihm abstammen, soll dieser Verzicht Alexander und seinen Erben an den Erbfällen keinen Schaden bringen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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