Anspruch auf quadische Erbgüter gemäß einem Ehevertrag von 1657. Hermann Adolph von Quad zu Landskron, Rheindorf (Rindorf), Löringhof und Tomberg (Thumberg) heiratete am 16. Dezember 1657 in zweiter Ehe Catharina Margaretha von Strünckede. Bestandteil des Heiratsvertrages war, daß im Falle einer weiteren Ehe Hermann Adolphs die Kinder aus dieser Ehe zwei Drittel der Güter, die aus der weiteren jedoch nur ein Drittel bekommen sollten. Aus der Ehe mit Catharina Margarethe ging nur eine Tochter Anna Louisa hervor, die 1685 den Kavalleriegeneral Wilhelm Sigmund von Heiden heiratete, deren Enkelin die Appellantin ist. Hermann Adolph von Quad heiratete 1664 Judith Isabella geb. von Oer, verwitwete von der Reck. Der gemeinsame Sohn Friedrich Wilhelm starb im Juli 1701 minderjährig. Judith Isabellas Sohn Dietrich aus erster Ehe okkupierte nach dem Tod der Mutter alle quadischen Güter in Köln. Die vermeintliche Verjährung wird von der Appellantin mit französischen Kriegswirren im Erzstift Köln entschuldigt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner