Anspruch auf quadische Erbgüter gemäß einem Ehevertrag von 1657. Hermann Adolph von Quad zu Landskron, Rheindorf (Rindorf), Löringhof und Tomberg (Thumberg) heiratete am 16. Dezember 1657 in zweiter Ehe Catharina Margaretha von Strünckede. Bestandteil des Heiratsvertrages war, daß im Falle einer weiteren Ehe Hermann Adolphs die Kinder aus dieser Ehe zwei Drittel der Güter, die aus der weiteren jedoch nur ein Drittel bekommen sollten. Aus der Ehe mit Catharina Margarethe ging nur eine Tochter Anna Louisa hervor, die 1685 den Kavalleriegeneral Wilhelm Sigmund von Heiden heiratete, deren Enkelin die Appellantin ist. Hermann Adolph von Quad heiratete 1664 Judith Isabella geb. von Oer, verwitwete von der Reck. Der gemeinsame Sohn Friedrich Wilhelm starb im Juli 1701 minderjährig. Judith Isabellas Sohn Dietrich aus erster Ehe okkupierte nach dem Tod der Mutter alle quadischen Güter in Köln. Die vermeintliche Verjährung wird von der Appellantin mit französischen Kriegswirren im Erzstift Köln entschuldigt.
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Anspruch auf quadische Erbgüter gemäß einem Ehevertrag von 1657. Hermann Adolph von Quad zu Landskron, Rheindorf (Rindorf), Löringhof und Tomberg (Thumberg) heiratete am 16. Dezember 1657 in zweiter Ehe Catharina Margaretha von Strünckede. Bestandteil des Heiratsvertrages war, daß im Falle einer weiteren Ehe Hermann Adolphs die Kinder aus dieser Ehe zwei Drittel der Güter, die aus der weiteren jedoch nur ein Drittel bekommen sollten. Aus der Ehe mit Catharina Margarethe ging nur eine Tochter Anna Louisa hervor, die 1685 den Kavalleriegeneral Wilhelm Sigmund von Heiden heiratete, deren Enkelin die Appellantin ist. Hermann Adolph von Quad heiratete 1664 Judith Isabella geb. von Oer, verwitwete von der Reck. Der gemeinsame Sohn Friedrich Wilhelm starb im Juli 1701 minderjährig. Judith Isabellas Sohn Dietrich aus erster Ehe okkupierte nach dem Tod der Mutter alle quadischen Güter in Köln. Die vermeintliche Verjährung wird von der Appellantin mit französischen Kriegswirren im Erzstift Köln entschuldigt.
AA 0627, 2442 - H 776/2510
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1737 - 1773 (1657 - 1769)
Enthaeltvermerke: Kläger: Charlotte Wilhelmine von Heiden (Heyden), später von Vietor, (Kl.) Beklagter: Margarethe Elisabeth geb. von Oer, verwitwete von der Reck zu Löringhof (Lohringhoff), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Wilhelm Weylach 1737 - Subst.: Lic. Anselm Franz Spoenla Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Melchior Deuren (1737) 1743 - Subst.: Lic. Ambros Joseph Stephani Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Offizial Köln 1723 - 2. Offizial Köln als Revisionsinstanz 1726 - 3. RKG 1737 - 1773 (1657 - 1769) Beweismittel: Bd. I: Botenlohnschein (8). Bd. II: Ehevertrag 1657 (Q 13/14). Vergleich zwischen Judith Isabella von Quad, geb. von Oer, und ihrem Sohn Friedrich Wilhelm einerseits und Anna Louisa von Heiden, geb. von Quad, und ihrem Mann Wilhelm Sigismund von Heiden andererseits über den quadischen Nachlaß 1. Juli 1682 (Q 16, Q 38). Schema genealogicum (Q 28). Ansprüche des Wilhelm Sigmund von Heiden, 1701 (Q 29). Zeugenaussagen (Q 37). Ehevertrag des Hermann Adolph von Quad zu Landskron und der Judith Isabella geb. von Oer, verwitwete von der Reck. 7. Feb. 1664 (Q 41). Testament des Hermann Adolph von Quad zu Landskron 24. April 1664 (Q 42). Testament des Friedrich Wilhelm von Quad zu Landskron 1. Juli 1701 (Q 43). Gemeinsames Testament des Wilhelm Sigmund von Heiden und der Anna Louisa von Heiden, geb. von Quad, 6. Nov. 1686 (Q 51). Zeugnis des Magistrats von Hattingen, daß der königlich preußische Obrist Ferdinand Sigmund von Heiden 1731 kinderlos zu Utrecht gestorben sei (Q 56). Zeugnis des Landgerichts Bochum auf Anfrage der Freifrau von der Reck zu Berge und Löringhof, daß der Rittersitz Kliff (Clyff) zum Landgericht Bochum und nicht zur Stadt Hattingen gehöre, dazu ausführliche Angaben über die Familie von Heiden 1685 - 1739 (Q 58). Beschreibung: 3 Bde., alle gebunden, 12 cm, 590 Bl.; Bd. I: 37 Bl.; Protokoll; Bd. II: 390 Bl.; Q 1 - 59, 44a und b, außer 10; Bd. III: 163 Bl.; Q 10 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:24 MESZ