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Der Komtur der Deutschordenskommende in Münnerstadt Nikolaus [Müller] von Ebern sowie Heinrich Forstmeister, Vogt zu Aschach, Vinzenz Purrigan, Vogt und Burgmann zu Münnerstadt, als Statthalter und Vertreter des Grafen Otto von Henneberg und Johannes Sturmer, Bürger zu Münnerstadt, als Vertreter des Markus Clemm, gesessen zu Reichenbach, und Kaspar Hochrein, Klaus Buchner und Ekarius Keiser als Vertreter von dessen Sohn Johannes Clemm haben eine Erbteilung zwischen Vater und Sohn vermittelt. Dazu haben sie zunächst den Wert der gesamten beweglichen und unbeweglichen Habe des Markus Clemm geschätzt. Auf Grundlage dieser Schätzung legen sie nun fest, dass Markus Clemm seinem Sohn für dessen väterlichen und mütterlichen Erbteil 162 rheinische Gulden in festgelegten Raten an festgelegten Terminen bezahlen soll. Für die fristgerechte Entrichtung der Raten stellt der Vater seinem Sohn den Schultheißen Peter Schubart sowie Otto Lepper und Heinrich Krewe, alle gesessen zu Reichenbach, als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Münnerstadt. Johannes Clemm erklärt sich mit der ihm zugesprochenen Summe einverstanden und verzichtet auf alle weiteren Forderungen an seinen Vater. Er soll diesen Verzicht noch vor dem Zentgericht in Münnerstadt wiederholen. Auf Bitte von Vater und Sohn sowie der Bürgen siegeln der Komtur, Heinrich Forstmeister und Vinzenz Purrigan. Gescheen in die Circumcisionis Domini 1490. Aussteller: Der Komtur Nikolaus von Ebern, Heinrich Forstmeister, Vinzenz Purrigan und Johannes Sturmer sowie Kaspar Hochrein, Klaus Buchner und Ekarius Keiser. Empfänger: Markus und Johannes Clemm

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Staatsarchiv Würzburg
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