Ciliax aus Lor [wohl Lahr i.B.], in Hornberg gef. wegen Mißbrauchs seiner Waffen und Mißachtung des ihm daraufhin auferlegten Gebotes, eine Urkunde über den Empfang des hochwürdigen Sakramentes an vergangenen Ostern beizubringen, jedoch freigel., schwört U. und verspricht eidlich, während der Zeit seines Aufenthaltes in der Herrschaft Hornberg an allen Sonntagen und gebannten Tagen die Kirche zu besuchen, sowie ohne besondere Ursache seinen Dienst nicht zu versäumen. Die Freilassung ist unter der Bedingung erfolgt, daß er seine früheren Frevel verbürgt und eidlich versichert, das Sakrament zu empfangen, die aufgelaufenen Kosten zu bezahlen, nicht vor Rückzahlung der von seinem Meister Barthlin Enngeler für ihn übernommenen Kosten aus dessen Dienst zu treten, sowie über seine Habe nicht zu verfügen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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