Graf Rudolf zu Berdennberg (Werdenberg ?), Bruder des Johanniterordens, Paulinus von Brandenburg, Komtur desselben Ordens in Freiburg, verleihen dem Friedrich Tentzel, auf Grund eines ihrem Orden von Sixtus IV. verliehenen Privilegs das Recht sich einen Beichtvater aus dem Säkular oder Regular-Klerus wählen zu können, der ihn in bestimmten Fällen absolvieren kann.