Caspar Kegel, Schultheiß, Kuen Reitz, Kegel Hans, Hans Dry, Hans Bender, 'Kleinhenß' Jacob, Heiber Hans, Cleß Hecker, Werners Philipp, jung Dauden Hans, Cleß Demut, 'Beckerhenß' Claß, Philipp Zeiger und Hans Rigeler, alle Schöffen des Gerichts Bierstadt, bekunden, daß vor ihnen Magdalena von Irmtraut ('Erntraudt'), Äbtissin, Anna von Irmtraut und Sicilia Specht, Konventsjungfrauen des adligen Klosters Gnadenthal, erschienen und durch ihren abgeordneten Diener und Befehlshaber Paul Hahn, Schultheiß zu Lindenholzhausen, begehrten, ihnen gegen die rechtliche Gebühr Hof und Güter des Klosters zu Bierstadt und in dessen Gemarkung ('termeney'), die der vorgenannte Caspar Kegel, Schultheiß, als Hofmann und Beständer besitzt, gemäß den vorgelegten alten Dokumenten und Verzeichnissen neu zu beschreiben, was hiermit geschieht. Das Gericht anerkennt, daß diese Güter Eigentum des Klosters sind. - Wegen Siegel-Mangels der Aussteller siegelt Junker Hans Bernhard von Langeln, Amtmann zu Wiesbaden.
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Caspar Kegel, Schultheiß, Kuen Reitz, Kegel Hans, Hans Dry, Hans Bender, 'Kleinhenß' Jacob, Heiber Hans, Cleß Hecker, Werners Philipp, jung Dauden Hans, Cleß Demut, 'Beckerhenß' Claß, Philipp Zeiger und Hans Rigeler, alle Schöffen des Gerichts Bierstadt, bekunden, daß vor ihnen Magdalena von Irmtraut ('Erntraudt'), Äbtissin, Anna von Irmtraut und Sicilia Specht, Konventsjungfrauen des adligen Klosters Gnadenthal, erschienen und durch ihren abgeordneten Diener und Befehlshaber Paul Hahn, Schultheiß zu Lindenholzhausen, begehrten, ihnen gegen die rechtliche Gebühr Hof und Güter des Klosters zu Bierstadt und in dessen Gemarkung ('termeney'), die der vorgenannte Caspar Kegel, Schultheiß, als Hofmann und Beständer besitzt, gemäß den vorgelegten alten Dokumenten und Verzeichnissen neu zu beschreiben, was hiermit geschieht. Das Gericht anerkennt, daß diese Güter Eigentum des Klosters sind. - Wegen Siegel-Mangels der Aussteller siegelt Junker Hans Bernhard von Langeln, Amtmann zu Wiesbaden.
28, U 197
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1551-1600
1587 Mai 11
Ausfertigung, Pergament W 28,197, ein Libell von drei Doppelblättern (davon beschrieben Blatt 2r - 6r) mit einem Siegel in Holzkapsel an gelber Seidenschnur: Durchmesser 2,7 cm, im Siegelfeld ein doppelt eingeschnittener Tartschenschild mit einer bewurzelten schräggestellten Minze mit sechs paarweise gestellten Blättern, darüber ein Spangenhelm mit aufgelöster Helmdecke und Helmzier (ein Flug), Umschrift (rechts unten beginnend): 'HANS BERNHARDI VO(N) LANGELN'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 28,220
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: G. unnd geschehenn in die Philippi et Jacobi apostoli (alten Stils) 1587
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1187
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ