Caspar Kegel, Schultheiß, Kuen Reitz, Kegel Hans, Hans Dry, Hans Bender, 'Kleinhenß' Jacob, Heiber Hans, Cleß Hecker, Werners Philipp, jung Dauden Hans, Cleß Demut, 'Beckerhenß' Claß, Philipp Zeiger und Hans Rigeler, alle Schöffen des Gerichts Bierstadt, bekunden, daß vor ihnen Magdalena von Irmtraut ('Erntraudt'), Äbtissin, Anna von Irmtraut und Sicilia Specht, Konventsjungfrauen des adligen Klosters Gnadenthal, erschienen und durch ihren abgeordneten Diener und Befehlshaber Paul Hahn, Schultheiß zu Lindenholzhausen, begehrten, ihnen gegen die rechtliche Gebühr Hof und Güter des Klosters zu Bierstadt und in dessen Gemarkung ('termeney'), die der vorgenannte Caspar Kegel, Schultheiß, als Hofmann und Beständer besitzt, gemäß den vorgelegten alten Dokumenten und Verzeichnissen neu zu beschreiben, was hiermit geschieht. Das Gericht anerkennt, daß diese Güter Eigentum des Klosters sind. - Wegen Siegel-Mangels der Aussteller siegelt Junker Hans Bernhard von Langeln, Amtmann zu Wiesbaden.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner