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Berufungssache des Bernard Dreihaus, Klägers ./. die Witwe seines Bruders Herman Dreihaus und deren Kind. Parteien streiten um Kammer und Hof hinter dem Hause des Klägers an der Salzstraße, das dem Ackerbau dient.
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Berufungssache des Bernard Dreihaus, Klägers ./. die Witwe seines Bruders Herman Dreihaus und deren Kind. Parteien streiten um Kammer und Hof hinter dem Hause des Klägers an der Salzstraße, das dem Ackerbau dient.
Darin: Anlage 1: 8.5. 1542 (Montag nach Cantate (Brüder- Ablass)) Bernt Warendorpf verkauft dem Goldschmied Berndt Dreihaus sein Haus und 2 Gademe an der Salzstraße zwischen Häusern des Gerdt Tünneken und des Gert (oder der Gertrud) Pelser. Bürgen: Johan Bishopinck zu Hackelenborg und Frau Anna. Anlage 2: 27.5.1542 (Pfingstabend) Philipp von Twist u. Frau Margarete verkaufen dem Goldschmied Bernt Dreihaus ihren Anteil an dem vorstehenden Hause. Bürge: Johan Warendorp auf der Salzstraße. Erwähnt werden Andreas Wilkinghoff; Bernard van Detten; Henrich Plate.
Enthält: Die Eltern des Klägers waren Bernard Dreihaus und Kunne Plate; sie hatten 3 Söhne: Herman, Johan (+, Vikar an Überwasser) und Bernard. Bei der Teilung ihres Nachlasses erhielt Herman das Haus am Markt, Johan das neue, von + Johan Verendorff erbaute Haus an der Salzstraße, das er anscheinend der Beklagten vermacht hat ,- der Kläger erhielt das alte Haus an der Salzstraße, wozu nach seiner Behauptung die Streitobjekte gehören.