Eberhard d.A., Gf. von Württemberg (Wirtemberg) und Mömpelgard (Mümppelgart), tut kund, daß er mit seinen Räten im Streit zwischen Gf. Eberhard von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, und seinen Dienern und Besonderen Erhard und Eck von Königsegg (Küngseck), Brüdern, um die hohe Gerichtsbarkeit über einige arme Leute der von Königsegg, welche Eberhard in sein Gefängnis verbracht hat, zu Gericht saß. Nach Verhörung beider Seiten wurde entschieden: Sollte Eberhard die hohe Gerichtsbarkeit zustehen, hat er über die Leute zu richten und sie bis zum Urteil auf ihre Kosten in seinem Gefängnis zu behalten. Steht sie ihm nicht zu, hat er sie sofort zu entlassen. Weitere Streitigkeiten in der Sache sollen vom A. und seinen Räten entschieden werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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