Philipp Echter verzichtet für sich und seine Erben auf jegliche Ansprüche, die er hinsichtlich der bislang erfolgten Nutzung durch Wolf Truchsess an genannten zu Starkenburg gehörigen Mann- und Burglehen sowie am Burglehen zu Wörth (Werde) haben könnte. Diese waren irrtümlicherweise für verfallen gehalten und von Kurfürst Philipp von der Pfalz an Wolf verliehen worden, der sie auch schon bereits einige Zeit genutzt hat. Auf Philipp Echters Hinweis hin, dass ihm diese Lehen zustünden, wurden sie ihm zugestellt, aber mit der Auflage, dass er diesen Verzicht leiste. Das Mannlehen besteht aus der Hälfte am Groß- und Kleinzehnten zu Langwaden; das Burglehen zu Starkenburg aus 6 Pfund Geld zu Seeheim, Allertshofen, Klein-Bieberau (Wenigebibra), Hoxhohl (Hockensole) und zwei Käsen zu Starkenburg sowie als Burglehen zu "Werde" 4 Pfund auf der dortigen Bede.