Stättmeister und Rat zu Hall beurkunden, dass sie die auf Grund des Vertrags (Wechselbriefs) von 1562 dem Schenken Friedrich zu Limpurg übergebene Schenkstatt zu Ummenhofen bis dahin als unanfechtbare Erbschenke besessen haben (Inhaber: Hans Otterbach).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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