Carta von den Ländereien, welche Ihro kgl. Majestät zehendtpflichtig seind, unter der Rentei Holten gehörig, im Kirchspiel Sterkrade gelegen, der 1. Block, so ostwärts bei Ordtmanns an der Mühlsbeckschen Heide und bei Joh. Wewers Kahten an das Sterkrader Gemerk stößet, desgleichen continuiert bis Franz Mentzen und Hüttermanns Hof zu, südwärts ist das Posthaus der Brandenburg gen., und kehret allda an den Weg, der von Sterkrade nach Glabbeck geht, westseiten stößet an den kgl. Schultzen Westhoffshof und dem Kloster Sterkrade gehörigen sog. Eichelkamp [Mit Kloster Sterkrade. Angabe der Größe der Parzellen und ihrer Besitzer]. Fol. 6 zur Rentei Holte, von Starckrather Zehendt der erste Block. Auf Ordre aus der Kriegs- und Domänenkammer nach der alten Zehendrolle aufgesucht, vermessen, in dreien Blöcken zerteilet, diese Carte in duplo nebst hierzu gehörige Zehendrolle verfertigt durch Joh. Heinrich Merner anno 1752 im Mai

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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