Johann Georg I., Kurfürst von Sachsen, belehnt für das Stift Merseburg Herrn Otto von Dieskau (zu Knauthain) gemeinsam mit den Brüdern Hieronymus (zu Dieskau), Carl (zu Großzschocher), Daniel (zu Senftenberg) sowie dem Neffen Hieronymus (zu Lochau) und weitere Angehörige von Dieskau mit den Dörfern und Zinsen in Knautnaundorf (außer Halsgericht), Rehbach, Seebenisch, Räpitz und Döhlen (wie U 8). Außerdem bestätigt er das Mannlehn für einige Grundstücke in Knautnaundorf und Rehbach, die zum Gut Knauthain gehören. Aufgezählt werden Zinsen von Grundstücken in Knautnaundorf, Knauthain, Hartmannsdorf und Rehbach

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Sächsisches Staatsarchiv
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