Heinrich Martrer von Altheim [wohl Altheim ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] wurde von dem Ulmer Stadtschreiber Heinrich Neithardt erlaubt, dessen Leibeigene Elisabeth Büchler von Baustetten ("Bustetten") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] zu heiraten. Er verpflichtet sich daher, ihm seine Leibeigene und deren Kinder weder zu entfremden noch sie gegen ihren Willen an andere Orte oder unter andere Herrschaften zu entführen. Hält er sich nicht an diese Verpflichtung, dann hat er eine Strafe von 40 Pfund Heller zu bezahlen. Dafür stellt er dem Stadtschreiber Bürgen. Stirbt seine Ehefrau vor Heinrich Martrer und sind der Ehe keine Kinder entsprungen, dann fällt die Hälfte ihres gemeinsamen Besitzes an Heinrich Neithardt. Sind aus der Ehe aber Kinder hervorgegangen, dann soll sich dieser mit einem Hauptrecht begnügen.