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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Eberhard von Helmstatt (Eberhart von Helmstat) zum Hofmeister seines Sohnes Friedrich. [1.] Johann soll mit diesem an den Hof des Herzogs von Burgund ziehen und bei ihm bleiben, ihm aufwarten, raten und vor allem darauf achten, dass sich Friedrich geschickt, recht und wohl halte, wie es ihm gebührt. Friedrich soll die Unterweisungen des Hofmeisters annehmen und ein jeder dessen Befehlen folgen. Ungehorsam und Übertretungen darf der Hofmeister mit Wissen Friedrichs strafen. [2.] Er soll darauf achten, dass die Edlen und Diener Friedrichs ihre Pferde nicht ohne Zustimmung Friedrichs tauschen, kaufen oder verkaufen und kein Gezänk unter ihnen entstehe. [3.] Er soll eine näher bestimmte Aufsicht über Küchenschreiber, Koch und andere haben. [4.] Was Kurfürst Philipp ihm befiehlt, soll er nach bestem Vermögen ausführen. Allgemein soll er alles tun, was ein treuer Rat und Diener seinem Herrn schuldig und pflichtig ist. [5.] Erberhard schwört Friedrich Treue, Huld, Schadenswarnung und alles zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig ist, sowie Geheimnisse zu verschweigen. [6.] Eberhard soll mit drei Pferden dienstbereit sein. Sein Dienst beginnt jährlich zum Sonntag Jubilate. Er erhält jährlich 100 Gulden und von Friedrich Futter, Mahl, Nagel und Eisen sowie die Hofkleidung wie andere. [7.] Kurfürst Philipp und sein Sohn Friedrich wollen Eberhard während des Dienstes erlittene Kriegsschäden ersetzen. Sollte hierbei eine gütliche Einigung nicht erzielt werden, sollen Philipps Hofmeister und Marschall darüber entscheiden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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