Johann Grill, Bauer in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], bekennt, dass ihm der regierende Bürgermeister in Ulm Franz Daniel von Neubronner als Vertreter seiner Ehefrau Veronika Regina geborene Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und als Pfleger des Fräuleins Anna Margareta Schad von Mittelbiberach, dann der Ratsherr Markus Philipp Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] der Jüngere als Pfleger der Witwe des Markus Philipp Besserer Maria Margareta geborene Bunz, der Oberamtmann in Langenau [Alb-Donau-Kreis] Johann Konrad Krafft von Dellmensingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] als Pfleger der Witwe des Markus Philipp Besserer Dorothea Sibilla geborene Fingerlin und als Ehemann der Juliana Katharina geborene Fingerlin und schließlich der Augsburger Kaufmann Johann Daniel Fingerlin für sich selbst einen Hof in Weißingen auf Lebenszeit verliehen haben. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, ungefähr 42 Jauchert Äcker und 26 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 50 Imi Rauhfrucht Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, 12 Gulden Heugeld, 20 Pfund ausgelassenes Schmalz als Ersatz für die Küchengült, 2 Fastnachtshühner, 10 Hühner, 200 Eier und ein Gans mit 1 Muth Fesen für ihre Mästung nach Ulm zu liefern. Auch hat er mit seinem Fuhrwerk für tägliche Dienste bereitzustehen, und die Herrschaft kann jedes Jahr einen Obstbaum in seinem Garten für sich zum Abernten auswählen. Für die Herrschaft hat er jedes Jahr 2 Muth Lein, die diese ihm geben soll, auszusäen. Nach der Ernte hat er ihr den ausgedroschenen Lein sowie den zum Hecheln vorbereiteten Flachs nach Ulm zu liefern. Er darf keine zusätzlichen Äcker oder Güter zu dem Hof kaufen oder zur Bewirtschaftung gegen Lohn übernehmen und keinen Samen von den Hoffeldern veräußern. Die Hofgebäude hat er auf seine Kosten instand zu halten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof an die Herrschaft zurück. Für die Übernahme des Hofes hat er einen Handlohn in Höhe von 600 Gulden zu entrichten. Davon sind 400 Gulden sofort bar zu bezahlen, die restlichen 200 Gulden in jährlichen Raten zu 25 Gulden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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