Errichtung einer "Stiftung für das behinderte Kind" durch das Grüne Kreuz e.V., Marburg: Bd. 6
Vollständigen Titel anzeigen
BArch B 189/750
BArch B 189 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend >> B 189 Teil 2: Gesundheit >> Gesundheitswesen >> Allgemeine rechtliche Fragen >> Errichtung einer "Stiftung für das behinderte Kind" durch das Grüne Kreuz e.V., Marburg
1968-1970
Enthält:
Podiumsgespräch am 20.11.1969 in Bonn;
Zusammenarbeit mit Elternverbänden und sonstigen Einrichtungen für behinderte Kinder 1967-1970;
Kinderzentrum Lebenshilfe e.V., München 1968;
Errichtung eines Fördervereins der Stiftung 1968;
Axel-Springer-Stiftung 1968-1969;
Bundesverband der Eltern körpergeschädigter Kinder 1969
Podiumsgespräch am 20.11.1969 in Bonn;
Zusammenarbeit mit Elternverbänden und sonstigen Einrichtungen für behinderte Kinder 1967-1970;
Kinderzentrum Lebenshilfe e.V., München 1968;
Errichtung eines Fördervereins der Stiftung 1968;
Axel-Springer-Stiftung 1968-1969;
Bundesverband der Eltern körpergeschädigter Kinder 1969
Bundesministerium für Gesundheitswesen (BMGes), 1962-1969
Aktenführende Organisationseinheit: I B 1 (1969)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:55 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Jugend, Familie, Senioren, Gesundheit (Tektonik)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bestand)
- B 189 Teil 2: Gesundheit (Gliederung)
- Gesundheitswesen (Gliederung)
- Allgemeine rechtliche Fragen (Gliederung)
- Errichtung einer "Stiftung für das behinderte Kind" durch das Grüne Kreuz e.V., Marburg (Serie)