Das Kloster Obernalltach(1) (Abt Peter) gibt das Gütlein zu Sant(2), das bisher Ru{e}ger von Sant und dessen Sohn Chunrad gegen einen jährlichen Zins von 3 ß Regensburger Pfennig innegehabt haben und das der Sohn Chunrad nunmehr aufgegeben hat, Agnes...von Hirmanstorf(3) und deren Sohn Fridreich gegen die frühere Reichnis zu Erbrecht.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv