Heinrich von Wernau (Werdnow), gesessen zu Wendlingen, Sohn des verstorbenen Heinrich von Wernau, bekundet, dass sich sein Vetter Yttel von Wernau zusammen mit anderen als Mitverkäufer und Gewere verpflichtet hat, als Heinrich eine auf seine Stadt Wendlingen angewiesene Gülte von 50 Gulden auf Wiederkauf an Hans Truchseß von Bichishausen (Bichißhusen) verkaufte, und verspricht diesem, alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.