Konrad Helkermair von Pentling und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass Abt Wolfhard von St. Emmeram ihnen den Hof in Pentling, der zur Kusterei des Klosters gehört, als Leibgedinge gegen einen jährlichen Zins an die Abtei und die damit verbundenen Dienste verliehen hat. S: Haug Donnerstainer von Haselbach, Richter von Pentling

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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