Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Brüder Jörg d.J. und Heinrich von Bach sowie die Brüder Ort und Hans von Weingarten als Gemeiner in sein Schloss Diemerstein und Zubehör auf. Das Schloss hat sein Ahnherr Kurfürst Ludwig III. von Philipp von Daun und dessen Ehefrau Mene, weiteres von der Familie von der Sparr zu Zeiskam und Weingarten für die Kurpfalz erworben. Die Aufnahme gilt, so lange die Pfandschaft an der Burg währt. Eingeräumt sind ihnen die Nutznießung von allem, ausgenommen ein Viertel der Erträgnisse und das Hegen und Jagen in dem Wald genannt die Blanken, in welchem auch der kurfürstliche Keller zu Dirmstein für den Bedarf der Burg und des dortigen Bauhofs das Beholzungsrecht nach gewissen Normen ausübt. Sie sollen dem Kurfürsten den Burgfrieden in allem getreulich halten. Siegelankündigung des Ausstellers. Datum: Heidelberg, Dienstag nach St. Franziskus. (Abschrift befand sich in Best. F 1 Nr. 43 (Johann Kasimir vorgelegte Urkunden der Ämter Neustadt und Lautern, alt A 1 Nr. 136) fol. 36 recto - 38 verso, um 1576, Verlust 1945)