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Johann von Straßburg (Argentina), öffentlicher Notar kaiserlicher
Autorität und (iudex ordinarius), bekundet, dass er mit den Zeugen bei
der Eidle...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1316-1330
1330 Oktober 9
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec in modum prenominatum anno Domini M° CCCXXX° indictione XVa ipso die beati Dyonisii martiris que fuit nona dies mensis Octobris et hora modica ante meridiem in superiori caminata venerabilis in Christo patris et domini domini Heinrici abbatis predicti in novo castro Fuldensis pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini domini Iohannis pape XXIIdi anno XV° ...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Straßburg (Argentina), öffentlicher Notar kaiserlicher Autorität und (iudex ordinarius), bekundet, dass er mit den Zeugen bei der Eidleistung Sibotos von Frankenstein und den im Folgenden geschilderten Handlungen anwesend gewesen ist, sie gesehen und gehört und darüber eigenhändig ein Notariatsinstrument ausgefertigt und dieses mit seinem Notarszeichen versehen hat. Graf Berthold von Henneberg fällt einen Schiedsspruch zwischen Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda einerseits und den Brüdern Siboto und Dietrich (Dietzelin) von Frankenstein andererseits bezüglich der von ihrem Vater Heinrich von Frankenstein besessenen Eigengüter und Lehen an Burg, Stadt und Mark Frankenstein, Waldenburg und [Bad] Salzungen: Beide Seiten werden gesühnt. Abt Heinrich gibt Siboto und seinem Vetter Ludwig von Frankenstein in den drei Städten Vacha, Stadtlengsfeld oder Geisa jährlich an Walpurgis [Mai 1] 20 Pfund Heller und an Michaelis [September 29] 20 Pfund Heller. Dafür besitzen Siboto und Ludwig die Städte zu Lehen. Wollen sie ihr Lehen verkaufen, hat der Abt das Vorkaufsrecht. Kauft der Abt die 40 Pfund Heller zurück, das Pfund zu zehn Pfund Heller gerechnet, erlischt das Lehen. Der Abt bürgt dafür, dass er Siboto und Ludwig komenden Walpurgis 100 Pfund Heller, an Michaelis 100 Pfund und im folgenden Jahr an beiden Terminen wieder jeweils 100 Pfund zahlt. Siboto und Ludwig können ihre Ansprüche verkaufen. Abt Heinrich soll die Urkunden Heinrichs und Ludwigs von Frankenstein an Siboto übergeben. Siboto und Dietrich sollen dem Kloster Fulda bis kommende Weihnachten [Dezember 25] alle Urkunden des Klosters ausliefern oder durch Schwur auf diese verzichten. Sollten Siboto und sein Bruder vertragsbrüchig werden, bekämpft sie der Abt als seine Todfeinde. Siboto leistet einen Eid auf die Heiligen. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1330 Okt.9 Vorderseite.jpg|Vor...
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Abt Heinrich von Fulda
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Siboto von Frankenstein
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dekan von Fulda
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Propst von Petersberg bei Fulda
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Propst von Neuenberg bei Fulda
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dekan von Frauenberg bei Fulda
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann von Henneberg, Sohn Bertholds
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Andreas von Thüngen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Simon von Schlitz (Sliedese)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Johann, Marschall des Abtes von Fulda
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Wolfram genannt (Stimpf) [Schrimpf?]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Knappe (armiger) Ludwig von Frankenstein
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Berthold von Henneberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Heinrich von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Siboto von Frankenstein]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig von Frankenstein
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Zickgraf, Verträge, S. 57 f., Nr. 20
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.