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Kameralamt Ellwangen mit Rötlen: Rechnungen (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1804-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude sowie Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien, usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefasst. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlass vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden Sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Ellwangen bestand von 1807 bis 1922. Von 1807 bis 1819 wurden Stadt- und Landkameralamt Ellwangen getrennt verwaltet. Durch Verordnung vom 6.6.1819 (Reg.Bl. S. 293ff) wurde das bisherige Land-Kameralamt dem Stadt-Kameralamt einverleibt. Mit Ausnahme derjenigen Orte, die an das Kameralamt Kapfenburg abzutreten waren. Das neu gebildete Kameralamt Ellwangen übernahm ferner folgende Orte: 1. vom Kameralamt Aalen: Hohlenbach und die Gefälle im Weiler Hinterbüchelberg 2. vom Kameralamt Crailsheim: Blind- oder Eulenmühle, Bachmühle, Neunmühle, Rothof, Ropfershof aus der Schultheißerei Jagstzell sowie Betzenhof und Betzenmühle der Schultheißerei Rosenberg 3. von Adelmannsfelden: die Verwaltung des vormaligen Junkennschen Anteils der Herrschaft Adelmannsfelden. Gemäß Verfügung des Finanzministeriums vom 20.3.1838 (Reg.Bl. S. 174) übernahm das Kameralamt Ellwangen vom Kameralamt Crailsheim noch die Parzellen Mehlhof, Schenkenhof und Schimmelhof, Gde. Rosenberg sowie Spielegert der Gemeinde Jagstzell. Durch Verordnung vom 15.2.1840 (Reg.Bl. S. 83) musste das Kameralamt Ellwangen an das Kameralamt Kapfenburg folgende Orte abtreten: Adelmannsfelden mit 15 Parzellen, Hüttlingen mit 12 Parzellen, Pommertsweiler mit 14 Parzellen und die Parzelle Wilflingen (Gde. Abtsgmünd). Um die Gleichstellung des Oberamtsbezirks mit dem Kameralamtsbezirk zu vollziehen (Verfügung des Finanzministeriums, Reg.Bl. S. 335) musste das Kameralamt Kapfenburg die Orte Benzenzimmern, Geislingen, Lauchheim, Lippach, Nordhausen, Tannhausen, Unterschneidheim, Unterwilflingen, Walxheim, Westhausen, Zipplingen und Zöbingen an das Kameralamt Ellwangen abtreten. Die Akten des Kame ralamts Ellwangen bilden den Bestand F 45 des Staatsarchiv Ludwigsburg. Der nachstehend verzeichnete Rechnungsbestand, der die Domanial-Hauptbücher des zunächst getrennt verwalteten und ab 1819 vereinigten Stadt- und Land-Kameralamts Ellwangen , Wirtschaftsabgaberechnungen, Steuerhauptbücher und Rechnungen der Steuereinnehmerei Rötlen enthält, wurde 1917 als Teilbestand der Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg summarisch aufgenommen (altes Rep. E225/226) und im Februar 1980 neu verzeichnet und geordnet. Die Titelaufnahmen fertigte die Zeitangestellte Wally Vogler unter Leitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand umfasst 598 Bände und Büschel = 37,1 lfd.m. Ludwigsburg, September 1980 D. Bader
Liste der Rechner: 1. Rechner der Domanial-Hauptbücher des Stadt-Kameralamts Bd. 1- 5 Karl August Leypold Bd. 6- 9 Karl Groß Bd. 10 Gok Bd. 11-12 Georg Siglen 2. Rechner der Domanial-Hauptbücher des Land-Kameralamts Bd. 13 Christoph Schlaich Bd. 14-15 Franz Josef von Riedmüller Bd. 16-22 Johann Friedrich Rau Bd. 23-24 Wilhelm Gottlob Beuerlen 3. Rechner der Domanial-Hauptbücher des Stadt- und Land-Kameralamts Bd. 25 Johannes Werner Bd. 26-28 Georg Adam Siglen Bd. 29-30 Johannes Werner, Georg Adam Siglen Bd. 31-71 Johann Geßler Bd. 72 Müller Bd. 73-74 Müller, Seiferheld Bd. 75-76 Seiferheld Bd. 77 Seiferheld, Wöllhaf Bd. 78-92 Wöllhaf Bd. 93-94 Wöllhaf, Rau Bd. 95-116 Rau Bd. 117 Rau, Nideregger Bd. 118-122 Nideregger Bd. 123 Nideregger, Nast Bd. 124 Nast Bd. 125-136 Stockmeyer Bd. 137 Stockmeyer, Löflund Bd. 138-143 Löflund Bd. 144 Löflund, Bader Bd. 145-162 Bader Bd. 163 Bader, Fromlet Bd. 164-172 Fromlet Bd. 173 Fromlet, Mühlhäuser Bd. 174 Mühlhäuser 4. Rechner der Jahresbau-Consignationen des Stadt-Kameralamts Bd. 391-392 Groß Bd. 395-396 Groß Bd. 397-398 Gok Bd. 400-402 Siglen Bd. 403 Werner 5. Rechner der Jahresbau-Consignationen des Land-Kameralamts Bd. 405-410 Rau Bd. 411-412 Beuerlen Bd. 413 Werner 6. Rechner der Jahresbau-Consignationen des Stadt- und Land-Kameralamts Bd. 414-415 Werner Bd. 416-417 Siglen Bd. 426-438 Geßler Bd. 439 Geßler, Seiferheld Bd. 440-441 Seiferheld Bd. 442-448 Wöllhaf Bd. 449 Wöllhaf, Rau Bd. 450-469 Rau Bd. 470 Rau, Nideregger Bd. 471-475 Nideregger Bd. 476 Nideregger, Nast Bd. 477 Nast Bd. 478-489 Stockmeyer Bd. 490 Stockmeyer, Löflund Bd. 491-499 Löflund Bd. 500-501 Löflund, Bader 7. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgabe-Rechnungen des Stadt-Kameralamts Bd. 524-525 Gegel Bd. 526 Gegel, Bühr Bd. 527 Bühr Bd. 528 Gegel, Bühr Bd. 529 Bühr, Prahl Bd. 530 Prahl Bd. 531-542 Zimmerle 8. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgabe-Rechnungen des Land-Kameralamts Bd. 543 Gegel, Prahl, Bühr Bd. 544 Prahl Bd. 545-556 Zimmerle 9. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgabe-Rechnungen des Stadt- und Land-Kameralamts Bd. 557-563 Zimmerle Bd. 564-580 Geßler Bd. 583 Seiferheld, Wöllhaf Bd. 584-587 Wöllhaf Bd. 588 Rau Bd. 589 Löflund Bd. 590 Bader Bd. 591 Fromlet 10. Rechner der Steuer-Hauptbücher Bd. 592 Rau Bd. 593 Nideregger Bd. 594 Stockmeyer 11. Rechner der Umgelds-Rechnungen der Steuereinnehmerei Rötlen Bd. 595-596 Gegel Bd. 597-598 Bühr
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.